Les Vélos de la Baie – Allgemeine Mietbedingungen

  • Der Mieter ist ab Beginn der Miete für das Fahrrad und sein Zubehör verantwortlich.
  • Jedes Fahrrad (E-Bike oder Fahrrad ohne Motor) wird mit folgendem Zubehör vermietet:

– ein Helm, eine Warnweste und ein Schloss sind im Preis inbegriffen (der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, wenn der Mieter sie nicht mitnehmen möchte)

– optional: ein Korb, eine Tasche, ein Follow-Me, ein Kindersitz (bis 15 kg), ein Kinderanhänger (bis 40 kg), eine Handyhalterung

  • Der Vermieter muss dem Mieter das Reparaturset zum im Geschäft angegebenen Preis anbieten. Wenn der Mieter dieses Set nicht mietet und einen Platten hat, die Kette abspringt oder der Vermieter zur Reparatur eingreifen und anfahren muss, gehen die Kosten zu Lasten des Mieters (Preis im Geschäft angegeben). Der Mieter muss bei der Rückgabe alle am Fahrrad vorgenommenen Eingriffe angeben.
  • Eine erfolgte Miete wird nicht erstattet.
  • Minderjährige müssen eine von einer verantwortlichen Person unterschriebene Einverständniserklärung vorlegen.
  • Die Miete eines E-Bikes ist ausschließlich Personen über 14 Jahren vorbehalten, die mindestens 1,50 m groß sind.
  • Ein E-Bike, das morgens zur Öffnung zurückgegeben wird, muss zwingend einen zu 100 % geladenen Akku haben; andernfalls wird ein Betrag in Höhe des Tarifs für eine Halbtagesmiete des betreffenden Modells fällig.
  • Jeder angefangene Tag wird vollständig berechnet.
  • Jeder reservierte Tag wird vollständig berechnet.
  • Tagesdauer: 9 Stunden (von morgens bis abends); darüber hinaus wird eine zusätzliche Halbtagesmiete berechnet.

Übergabe-/Rückgabeprotokoll:

  • Zu Beginn und am Ende der Miete wird ein Protokoll über den Zustand der Ausrüstung erstellt.
  • Bei der Übergabe teilt der Vermieter dem Mieter die Mängel der Ausrüstung mit; der Mieter prüft, ergänzt bei Bedarf Bemerkungen und unterschreibt das Protokoll.
  • Bei der Rückgabe prüft der Vermieter die Ausrüstung und stellt fest, ob Schäden vorliegen oder nicht.

Kaution/Sicherheitsleistung:

  • Der Mieter hinterlegt bei der Übernahme des Fahrrads eine Kaution in bar oder als Kartenautorisierung (Betrag gemäß der in unserer Preisliste angegebenen Staffelung und je nach gemieteter Kategorie).
  • Der Vermieter bietet dem Mieter an, den Kautionsbetrag zu reduzieren, wenn er die Bruch-/Diebstahlgarantie abschließt (siehe Absatz weiter unten).
  • Die Kaution wird während der Mietdauer nicht eingezogen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution 24 Std. lang einzubehalten.
  • Bei Rückgabe der Ausrüstung erstattet der Vermieter dem Mieter nach erfolgtem Protokoll die Kaution abzüglich etwaiger Schäden. Die Abzüge erfolgen gemäß der im Geschäft ausgehängten Preisliste für beschädigte oder verlorene Ausrüstung.
  • Der Mieter ermächtigt den Vermieter, fällige Beträge von der Kaution abzuziehen.
  • Alle Schäden am Fahrrad und/oder Zubehör gehen zu Lasten des Mieters.
  • Der Vermieter kann die Kaution bis zu 24 Std. nach Ende der Miete einbehalten, um nicht gemeldete Schäden festzustellen, die der Mieter bei der Rückgabe der Ausrüstung nicht angegeben hat.
  • Der Mieter hat für die laufende Wartung des Fahrrads zu sorgen.
  • Reparaturen, die außerhalb des Geschäfts Les Vélos de la Baie durchgeführt werden, werden nicht erstattet, außer nach vorheriger Zustimmung des Vermieters.
  • Die Ausrüstung muss sauber zurückgegeben werden. Bei Nichteinhaltung der Sauberkeit wird eine Reinigungspauschale berechnet.
  • Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für die gemietete Ausrüstung und für alle Streitigkeiten, die aus dieser Miete entstehen können, sowie für Bruch oder Diebstahl der genannten Ausrüstung.

Es ist verboten:

  • Am Strand zu fahren
  • Mit dem Fahrrad auf Bordsteine auf- oder abzufahren
  • Eine Person über 15 kg auf dem Gepäckträger zu transportieren
  • Unterzuvermieten
  • Die Mietdauer ohne vorherige Zustimmung des Geschäfts zu verlängern

Im Falle eines Diebstahls:

  • Im Falle des Diebstahls eines Fahrrads wird als Entschädigung ein Betrag in Höhe der Kaution gemäß der in unserer Preisliste aufgeführten Staffelung und entsprechend der gemieteten Kategorie einbehalten.
  • Im Falle eines Diebstahls: Dem Geschäft innerhalb von 24 Stunden das Original der Diebstahlanzeige vorlegen, ausgestellt von der Gendarmerie oder der Polizei.
  • Die Diebstahlgarantie, sofern sie vom Mieter bei Übernahme der Ausrüstung abgeschlossen wird, ist im Voraus zu bezahlen und wird gemäß den im Geschäft ausgehängten Bedingungen berechnet. Sie bedeutet, dass 10 % des Fahrradpreises zu erstatten sind; das heißt, im Falle eines Diebstahls des vom Mieter gemieteten Fahrrads wird vom Vermieter gemäß der in unserer Preisliste aufgeführten Staffelung und entsprechend der gemieteten Kategorie 100 % der Kaution eingezogen.

Im Falle eines Bruchs:

  • Im Falle eines Bruchs an einem Fahrrad wird als Entschädigung ein Betrag in Höhe der Reparaturkosten und höchstens ein Betrag in Höhe der Kaution gemäß der in unserer Preisliste aufgeführten Staffelung einbehalten (Ersatzteile und Arbeitszeit inbegriffen). Gegebenenfalls können zusätzlich Anfahrtskosten für den Einsatz hinzukommen, wenn das Fahrrad gemäß der in unserer Preisliste aufgeführten Staffelung zurückgebracht oder ausgetauscht werden muss.
  • Bei einem Schaden in einer Entfernung, die es dem Vermieter nicht ermöglicht einzugreifen, kann der Mieter mit Zustimmung des Vermieters die nächstgelegene Werkstatt aufsuchen, um das Fahrrad reparieren zu lassen.
  • Die Bruchgarantie, sofern sie vom Mieter bei Übernahme der Ausrüstung abgeschlossen wird, ist im Voraus zu bezahlen und wird gemäß den im Geschäft ausgehängten Bedingungen berechnet. Sie bedeutet, dass 10 % der Reparaturkosten zu erstatten sind; im Falle eines Bruchs des vom Mieter gemieteten Fahrrads wird vom Vermieter gemäß der in unserer Preisliste aufgeführten Staffelung und entsprechend der gemieteten Kategorie höchstens 100 % der Kaution eingezogen.

Versicherung:

Der Vermieter ist bei Materialdefekten versichert. Jeder Unfall muss innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.

Reservierung:

Jede Reservierung ist an die vollständige Zahlung des Mietbetrags gebunden.

Stornierung:

  • Jede Stornierung muss per E-Mail erfolgen. Der Vermieter ist berechtigt, den Kunden je nach Datum der Anfrage im Verhältnis zum Mietdatum teilweise oder gar nicht zu erstatten.
  • Anfrage 24 Std. vorher: keine Erstattung, außer bei höherer Gewalt (Krankheit, Operation, Unfall …), die beim zukünftigen Mieter eingetreten ist und durch ein ärztliches Attest belegt wird
  • Anfrage zwischen 1 und 3 Tagen: Erstattung von 50 % der Miete
  • Anfrage zwischen 4 und 7 Tagen: Erstattung von 70 % der Miete
  • Mehr als 7 Tage: Die gesamte Miete wird erstattet

Streitfall:

Für alle Streitigkeiten bezüglich Auslegung und Durchführung der Miete vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz der Gesellschaft und ihrer Betriebsstätten.